Das polnische Finanzministerium erklärte, dass das Einkommen von Ukrainern bei ukrainischen Arbeitgebern in Polen besteuert werden sollte, wenn sich ein Ukrainer länger als 183 Tage in Polen aufhält.

Polnisches Finanzministerium: Flüchtlinge aus der Ukraine sollten Steuern auf ukrainisches Einkommen zahlen.

In einem solchen Fall werden insbesondere Einkünfte, die vor 183 Tagen eingehen, besteuert, schreibt delo.ua.

Es wird darauf hingewiesen, dass im August 2022 mehr als 1 Million 320 Tausend Ukrainer in Polen PESEL (Steuernummer für den vorübergehenden Schutz) erhielten. Einige von ihnen arbeiten weiterhin für ukrainische Arbeitgeber und zahlen Steuern in der Ukraine.

Vor einigen Tagen hat das polnische Finanzministerium eine Stellungnahme abgegeben, die Probleme für den ukrainischen Haushalt und die Ukrainer mit sich bringt, die im Rahmen ukrainischer Verträge weiterhin von Polen aus arbeiten.

So erklärte das polnische Finanzministerium auf Anfrage polnischer Medien: „Gemäß Artikel 15 des polnisch-ukrainischen Abkommens über die Vermeidung der Doppelbesteuerung muss ein in der Ukraine steuerlich ansässiger Arbeitnehmer, der in Polen einer bezahlten Arbeit nachgeht und dessen Lohn von einem ukrainischen Arbeitgeber gezahlt wird, der keine Betriebsstätte in Polen hat, in Polen Steuern zahlen, wenn sein Aufenthalt 183 Tage im Kalenderjahr überschreitet. In einer solchen Situation sind alle Einkünfte im Zusammenhang mit der auf polnischem Hoheitsgebiet ausgeübten Arbeit in Polen steuerpflichtig, d.h. auch die Einkünfte, die vor Überschreiten der 183-Tage-Grenze für den Aufenthalt in Polen erzielt wurden.