Wer sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, muss eine Registrierung für den vorübergehenden Schutz beantragen, sonst kann er sich nicht legal in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder das Land für 90 Tage verlassen.

Ukrainische Kriegsflüchtlinge werden am 24. März in einer mit Feldbetten ausgestatteten Sporthalle in dem kleinen bayerischen Dorf Eichenau bei München untergebracht. (Christof Stache/AFP/Getty Images)

 

Flüchtlinge, die nach dem 1. September nach Deutschland kommen, können sich nur 90 Tage lang visumfrei im Land aufhalten.

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