„Man kann nicht jedem den Mund verbieten. Wenn mich das ins Ge­ fängnis bringt, dann ist es so. Viel­ leicht wird meine Stimme dann umso
stärker gehört“, sagte Alexander Skobow am 21. März 2025

Skobow

Alexander Skobow vor Gericht in einer Sicherheitszelle – genannt Aquarium. Foto: Dmitrij Zyganow

Als er vom Ersten Westlichen Militärgericht in Moskau zu 16 Jahren Straf­ lager wegen Rechtfertigung von Terrorismus* und Mitglied­ schaft in einer terroristischen Vereinigung* verurteilt wurde. Sein Verbrechen: Er hatte den Krieg gegen die Ukraine als fa­ schistisch bezeichnet und das Ende des Putin-Regimes ge­ fordert. Putins Anti-Terror-Ge­ setze seien ein Werkzeug zur Unterdrückung der freien Mei­ nungsäußerung. Daher sei die Stimme der Wahrheit eine Form des Widerstands.

Skobow machte schon in der So­ wjetunion von sich reden, als er als Mitglied der „Freien Gewerkschafts­ bewegung“ (SMOT) Flugblätter ge­ gen die Politik der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) ver­ teilt hatte. Dafür wurde er 1983 in einer psychiatrischen Haftanstalt im damaligen Leningrad zwangsbehan­delt, was in der 1986 von der IGFM herausgegebenen Dokumentation „Die Psychiatrie als politische Waf­ fe“ nachzulesen ist. In der Ära Gor­ batschow und Jelzin arbeitete er als Geschichtslehrer. Im Jahr 1997 gab er ein Lehrbuch zur politischen Ge­ schichte Russlands für die Oberstu­ fe heraus.
Als entschiedener Gegner der Tschetschenienkriege geriet er unter besondere Beobachtung Putins: 2014 verurteilte er die Annexion der Krim. „Putin und seine Handlangertragen die Verantwortung für diese monströsen Verbrechen. Sie haben kaltblütig Hunderttausende Men­ schen getötet, in Tschetschenien, in Syrien, in Georgien, in der Ukrai­ne“, lautete eine seiner letzten Posts vor seiner Inhaftierung. Das aktuelle Strafmaß von 16 Jahren lässt darauf schließen, dass Skobow, der unter chronischen Erkrankungen und zu­ nehmendem Verlust seines Augen­ lichtes leidet, die Haft nicht überle­ ben wird. „Es ist sehr schwer und traurig für mich, dass ich ihn nicht Strafmaß von 16 Jahren lässt darauf schließen, dass Skobow, der unter chronischen Erkrankungen und zu­ nehmendem Verlust seines Augen­ lichtes leidet, die Haft nicht überle­ ben wird. „Es ist sehr schwer und traurig für mich, dass ich ihn nicht wiedersehen werde und nicht er es sein wird, der meine Augen schließt“, sagte seine 91 -jährige Mutter Natalya Lukinichna der IGFM. Für seine Frau Olga ist es eine schwere finanzielle Bürde, Alexander Skobow im über 1.000 Kilometer entfernten Straflager im Norden von Syktywkar in der Re­ publik Komi (Nordwestrussland) zu besuchen. Die IGFM hat ihr ihre Hilfe versprochen.

Putins Logik: Wer seine Gegner verteidigt, wird ausgeschaltet

Von März 2021 bis Juli 2022 vertrat Aleksej Lipzer als einer von vier Ver­ teidigern den am 16. Februar 2024 verstorbenen Oppositionellen Alexei Nawalny vor Gericht. Am 13. Oktober 2023 ordnete ein Moskauer Bezirks­ gericht Untersuchungshaft für Lipzer und seine Anwaltskollegen Wadim Kobzjow und Igor Sergunin an. Die vierte Verteidigerin, Olga Michailowa,befand sich zu diesem Zeitpunkt im Ausland. Die Anwälte wurden nach Art. 2 Abs. 282.1 des Strafgesetzbu­ ches der Russischen Föderation der „Teilnahme an Aktivitäten einer extre­ mistischen Gemeinschaft“ beschul­digt. Indem alle Aktivitäten Nawalnys als extremistisch und nach dem Ge­ setz über ausländische Agenten als verboten eingestuft wurden, wurde auch sein Rechtsbeistand als ext­ remistisch verfolgt. Am 17. Januar 2025 wurde Lipzer zu einer Gefäng­nisstrafe von fünf Jahren verur­ teilt und in die Untersuchungs­ haftanstalt Nr. 1 in Wladimir in der Region Zentralrussland ver­ legt.
Der Gesundheitszustand von Lipzer hat sich seit Haftantritt verschlechtert. Er klagt über starke Schmerzen im Hals, Kopfschmerzen, Nasenbluten und Sehstörungen. Sein Blut­ druck liegt bei über 200, seine Haut ist fahl. Im April 2025 wur­ de er in das Gefängniskrankenhaus verlegt, das aber nicht über die für seine vollständige Genesung not­­wendige medizinische Ausstattung verfügt.

Lipzers junge Familie steht indes mittellos da, weil seine Bankkonten gesperrt wurden. Selbst die Reise­ kosten für den Besuch der 200 Kilo­ meter entfernt liegenden Haftanstalt kann sie nicht aus eigenen Mitteln bestreiten. Die IGFM steht mit seiner Familie in direktem Kontakt und hilft ihr, soweit sie kann.
Wegen des Verbots der direkten finanziellen Unterstützung aus dem Ausland gehen wir Umwege über Freunde in Russlands Nachbarstaa­ ten, die unsere Hilfe nach Russland überbringen. Jede Unterstützung spricht sich rum, und mit ihr wächst das Vertrauen, aber auch die Hoff­ nung in die IGFM, dass sie ihre Hil­ fe – z.B. für Rechtsanwaltshonorare, Besuchsreisekosten, Medikamente, Hilfe zum Lebensunterhalt – auch auf andere politische Gefangene und de­ren Familien ausdehnen kann. Wir bit­ ten Sie, unterstützen Sie uns dabei.