Ukrainer, die von der russischen Aggression betroffen sind, können Entschädigungen von 5.000 bis 30.000 Euro erhalten
Sie müssen sich innerhalb von vier Monaten nach dem Tag, an dem Sie Opfer einer russischen Aggression wurden, spätestens jedoch bis zum 16. Januar 2023 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.
Wie kann ich mich bewerben?
Füllen Sie das Formular unter folgendem Link aus: https://espl.com.ua
Laden Sie das Dokument auf Ihren Computer herunter, drucken Sie es aus, stecken Sie es in einen Umschlag und beschriften Sie ihn mit Ihrer USPLE-Adresse (sie wird automatisch generiert, wenn Sie das Antragsformular auf der Website ausfüllen)
Senden Sie den Antrag an eine der Ukrposhta-Verkaufsstellen (für den Absender kostenlos)
Es ist auch möglich, einen Antrag im Namen eines Verwandten auszufüllen, wenn dieser nicht in der Lage ist, ihn selbst einzureichen.
Die Dauer der Antragsbearbeitung kann bis zu einem Jahr betragen.
Haben Sie Fragen zur Unterstützung und Bewerbung?
Wenden Sie sich an die öffentlichen Zulassungsstellen der Ukrainischen Helsinki-Vereinigung für Menschenrechte in Ihrer Stadt: https://helsinki.org.ua/advice-centres/
Die elektronische Anmeldung für die Einreichung einer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird von der schweizerisch-ukrainischen Helsinki Human Rights Advocacy Group – UHAHRDP durchgeführt, die von der Nordic Europe Foundation und dem EGAP-Programm unterstützt wird.
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