Im Vorfeld des Winters benötigen bedürftige Ukrainer besondere Unterstützung, so dass sie mehrere Monate am Stück Zahlungen von der UN erhalten können.
In erster Linie geht es um die Menschen, die derzeit von Orten der Feindseligkeiten evakuiert werden, da es für sie schwieriger ist, eine neue Unterkunft zu finden und sich auf den kalten Winter vorzubereiten.
Sie haben die Möglichkeit, pro Familienmitglied 13200 Griwna zu erhalten. Das Geld wird in zwei Tranchen im Abstand von einigen Wochen ausgezahlt. Wenn der Betrag für alle Familienmitglieder 30.000 Griwna übersteigt, wird das Geld in Raten im Abstand von 24 Stunden ausgezahlt.
„Alle Personen, die unter die Bedingungen des Programms fallen und vorhaben, bei den Sammelstellen der Stiftung Recht auf Schutz Bargeldhilfe beim UNHCR zu beantragen, werden sechs Monate lang Zahlungen erhalten. Jeder, der sich ab dem 1. September anmeldet, erhält automatisch für weitere 3 Monate zusätzliche Zahlungen. Sie brauchen sich nicht erneut zu registrieren. Diejenigen, die sich vor dem 1. September für Bargeldunterstützung angemeldet haben, erhalten die Zahlungen, wie bereits berichtet, für drei Monate“, stellt die Wohltätigkeitsorganisation „The Right to Protection“ klar.
Wo und wie kann man sich bewerben?
Sie können in den Regionen Dnipropetrovsk, Zhytomyr, Zaporizhzhya, Kirovohrad, Kyiv, Lviv, Odesa, Poltava, Sumy, Kharkiv, Cherkasy und Chernihiv Unterstützung beantragen. Die Adressen der Registrierungsstellen finden Sie hier.
Es können sich nur Personen anmelden, die noch keine finanzielle Unterstützung von anderen internationalen Organisationen erhalten haben.
Welche Personengruppen sind beihilfeberechtigt?
Die folgenden Personengruppen in der Ukraine haben Anspruch auf Leistungen:
Binnenvertriebene ab 24. Februar;
Diejenigen, die in folgenden Regionen unter dem Krieg gelitten haben: Dnipropetrowsk, Poltawa, Odessa, Saporischschja, Kirowohrad, Tscherkassy, Charkiw, Tschernihiw und Sumy;
Diejenigen, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückgekehrt sind, nachdem sie gewaltsam in ein anderes Gebiet oder Land vertrieben worden waren.
Nur Familien können einen Antrag auf UN-Unterstützung stellen:
Personen mit nur einem Elternteil (entweder Vater oder Mutter) mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren oder mit einer älteren Person (55 Jahre oder älter);
die von einer oder mehreren alleinstehenden älteren Personen (55 Jahre oder älter) oder einer älteren Person mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren geleitet werden; – die eine oder mehrere alleinstehende ältere Personen (55 Jahre oder älter) oder eine ältere Person mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren haben;
die eine oder mehrere Personen mit besonderen Bedürfnissen (Behinderung, chronische Krankheit) haben;
Pflegefamilien, die sich um unbegleitete und geschiedene Kinder kümmern.
Wenn Sie mehr über das Programm erfahren möchten, folgen Sie diesem Link oder wenden Sie sich an die UNHCR-Helpline: 0 800 307 711.
Laut rbc.ua.
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