Die Menschenrechtskonvention schützt die Rechte von mehr als 830 Millionen Menschen in Europa.

Alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats haben die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet, ein Übereinkommen, das dem Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen dient.

Europäische Menschenrechtskonvention:
So funktioniert sie

 

Die Menschenrechtskonvention schützt die Rechte von mehr als 830 Millionen Menschen in Europa.

Alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats haben die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet, ein Übereinkommen, das dem Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen dient.

Regierungen, Parlamente und Gerichte in jedem Staat sind vorrangig für die Wahrung der in der Konvention festgelegten Rechte verantwortlich.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte agiert jedoch als Sicherheitsnetz. Einzelpersonen können Beschwerden gegen jeden der 47 Mitgliedstaaten beim Gerichtshof in Straßburg einreichen, sobald sie alle Berufungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene ausgeschöpft haben.

Stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass die Menschenrechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, muss der betreffende Staat der Person Gerechtigkeit widerfahren lassen. Er muss ggf. auch Schritte ergreifen, die gewährleisten, dass sich dasselbe Geschehen in Zukunft nicht wiederholt. Die von den nationalen Stellen ergriffenen Maßnahmen in Reaktion auf die Urteile des Gerichtshofs werden vom Ministerkomitee des Europarats überwacht.

Alongside this process, the rights contained in the European convention are protected within countries in many different ways. The convention’s principles and the case law of the European court are taken into account every day in judgments issued by national courts, legislation passed by parliaments and decisions made by national authorities. Judgments from the European court are therefore just one way in which human rights are protected in Europe.

Informationsquelle: coe.int