Ukraine reicht weitere Klage gegen Russland beim EGMR ein
In der Beschwerde heißt es, Russland habe das Recht auf Leben (Artikel 2), das Verbot der Folter (Artikel 3), das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 5), das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8), das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung (Artikel 9 und 10), das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Artikel 11) und das Recht auf Schutz des Eigentums (Artikel 1 des Protokolls 1) verletzt. Ukraine reicht weitere Klage gegen Russland beim EGMR ein Im Rahmen dieser Klage [...]