Prison

Gib mir noch eine Chance

Die Sicherstellung der Reintegration und Resozialisierung von Straftätern in die Gesellschaft ist ein zentrales Problem der Strafgesetzgebung der Republik Armenien. Doch diese Probleme sind eine „offene Wunde“, und warum wurde diese noch nicht überwunden? Ein Grund dafür ist die mangelnde Erfahrung.

Es gibt jedoch einen klaren Weg, um eine Person, die verurteilt wurde und nach Verbüßung der Strafe wieder in die Gesellschaft und Familie zurückkehren möchte, erfolgreich zu resozialisieren. Nachdem die Strafe verbüßt wurde, kehrt die Person mit Unterstützung des Staates in die Gesellschaft zurück, erwirbt Fähigkeiten, um auf dem Arbeitsmarkt tätig zu werden, und erhält mit den erlernten Fähigkeiten ein Jobangebot, unter der zwingenden Voraussetzung und Aufsicht des Staates. Dies ist das fortschrittliche und bewährte Modell der Resozialisierung einer Person.

Das Strafgesetzbuch der Republik Armenien sieht eine Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Strafanstalten sowie mit staatlichen und lokalen Selbstverwaltungseinrichtungen, öffentlichen und anderen Organisationen in Bezug auf die soziale Rehabilitation des Straftäters vor.

Spätestens sechs Monate vor dem Ende der Haftstrafe informiert die Verwaltung der Haftanstalt die zuständige lokale Selbstverwaltungseinheit über den bevorstehenden Entlassungstermin des Straftäters, seine Fähigkeiten zur Arbeit, seine Ausbildung, seinen Beruf sowie die Verfügbarkeit eines Wohnortes. Der Straftäter wird schriftlich und individuell über sein Recht informiert, an beruflichen Ausbildungsprogrammen teilzunehmen, und ihm werden die im „Arbeitsgesetz“ vorgesehenen beruflichen Trainingsprogramme vorgestellt. Außerdem werden seine Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an die zuständige Behörde übermittelt, um ihn als Arbeitssuchenden zu registrieren und in Ausbildungsprogramme aufzunehmen.

Ein weiterer positiver Schritt: Mindestens 10 Tage vor der Entlassung aus der Haftstrafe kann der Straftäter aufgrund einer begründeten Entscheidung des Leiters der Haftanstalt eine einmalige finanzielle Unterstützung von 100.000 AMD erhalten.

Um das Wohnungsproblem zu überwinden, ist es geplant, denen, die nach Verbüßung ihrer Strafe zurückkehren, eine Unterstützung von 50.000 Dram für einen Zeitraum von 6 Monaten zu gewähren. Mit diesem Schritt versucht der Staat, Personen, die nach ihrer Entlassung obdachlos werden, davor zu bewahren, den verzweifelten Gedanken zu entwickeln, wieder Straftaten zu begehen, um inhaftiert zu werden und so ihre „Wohnung“ durch den Staat zu sichern. Es handelt sich hierbei um die sogenannten „sozialen Straftaten“, die in der armenischen Realität bekannt sind, wenn eine Person nach Verbüßung ihrer Strafe obdachlos bleibt, weil sie kein Zuhause hat oder von ihrer Familie nicht akzeptiert wird und daher als einzigen Ausweg sieht, ein Verbrechen zu begehen, um wieder inhaftiert zu werden. Laut Statistik ist die Zahl derartiger Fälle alarmierend.

Die oben genannten Maßnahmen sind zweifellos ein positiver Schritt im Prozess der Sicherstellung der Resozialisierung einer Person, jedoch sind sie nur teilweise und beinhalten keine Nachverfolgungsmechanismen.

Der Staat sollte mehr Konsequenz und Ernsthaftigkeit bei der beruflichen Orientierung, Ausbildung, dem Erwerb von Fähigkeiten sowie der Integration einer entlassenen Person in den Arbeitsmarkt zeigen. Denn durch die Vermeidung von Rückfälligkeit wird ein Schritt in Richtung eines sicheren Umfelds gemacht, und durch die Resozialisierung einer Person wird eine wohlhabende Gesellschaft gefördert.

 

Gefördert vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.

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