Die derzeitige Regelung für kostenlose Fahrkarten für Flüchtlinge aus der Ukraine bleibt bis Donnerstag, den 30. Juni, in Kraft, aber ab dem ersten Juli müssen die Fahrpreise bezahlt werden
Dies ist auf der Website von PKP Intercity der Fall.
Vom 1. bis 30. Juni können ukrainische Bürger nur von und nach Städten an der polnischen Ostgrenze kostenlos reisen, nämlich Chelm, Dorohusk, Lublin, Grubieszow, Peremyshl, Zagórz, Jarosław und Rzeszów.
Am 26. Februar dieses Jahres wurde die freie Fahrt für Ukrainer in der 2. Klasse der Economy-Züge eingeführt. Seitdem haben mehr als 2,3 Millionen Bürger der Ukraine diesen Dienst genutzt.
Seit dem 1. Juni ist die Zahl der Städte, in denen die Ukrainer kostenlos mit dem Zug reisen können, in Polen begrenzt. Einsteigen in Züge – für kostenlose Fahrkarten, die im Voraus am Fahrkartenschalter erhalten werden und gegen Vorlage des Reisepasses eines ukrainischen Staatsbürgers oder eines Reisedokuments von Ukrzaliznytsia für einen Zug nach Polen oder der Mitteilung der PESEL-Nummer zusammen mit einem anderen Ausweisdokument ausgestellt werden.
Quelle: espreso.tv
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