Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) bietet die Teilnahme am Sonderprogramm „CCP Fellowships“ an.

Zivilgesellschaften stärken

Das Stipendium CCP Fellowships ermöglicht es jungen Berufstätigen und freiwillig Engagierten, für zwei bis drei Monate in einem interkulturellen Umfeld zu arbeiten und neue Kompetenzen zu erlangen. Hier gibt es alle Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den teilnehmenden Ländern.

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An wen richtet sich das Programm?

Grundsätzlich werden Stipendien an Personen vergeben, die in einem der folgenden Themen- und Arbeitsfelder tätig sind:

  • Politik und Gesellschaft
  • Menschenrechte und Frieden
  • Nachhaltige Entwicklung
  • Medien und Kultur

Mit wechselnden Schwerpunktthemen reagiert das CCP auf aktuelle Herausforderungen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. 2019 bis 2023 stehen deshalb die Themen non-formale politische Bildung und digitale Zivilgesellschaft im Fokus. Im Rahmen von Förderungen und Fachveranstaltungen bringt CCP die Geförderten und Alumni untereinander sowie mit Partnerorganisationen in den Austausch.

Die non-formale politische Bildung vermittelt sowohl Jugendlichen als auch Erwachsenen Wissen und Kompetenzen, die sie zur Mitgestaltung der Gesellschaft befähigen. Gerade vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen wie Populismus, Fake News und Hate Speech gewinnt die non-formale politische Bildung, besonders in Verbindung mit digitalen Medien, an Bedeutung für eine aktive und demokratisch gestaltete Zivilgesellschaft. Mit diesem Themenschwerpunkt werden Personen, die im Bereich der non-formalen politischen Bildung tätig sind und Ziele im Rahmen der oben genannten Arbeitsfelder verfolgen, unterstützt.

Teilnehmende Länder:

Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Deutschland, Georgien, Indonesien, Irak, Iran, Jordanien, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kuwait, Libanon, Libyen, Malaysia, Marokko, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Republik Moldau, Russland, Saudi-Arabien, Sudan, Tadschikistan, Tunesien, Ukraine, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate

Was beinhaltet die Förderung?

In erster Linie handelt es sich um einen finanzielle Förderung der ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Das ifa übernimmt folgende Kosten für Stipendiatinnen und Stipendiaten aus dem Ausland:

  • monatliches Stipendium in Höhe von 550 Euro
  • Hin- und Rückflug
  • Unterkunft
  • Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr innerhalb des Wohnorts
  • Rückerstattung anfallender Visumsgebühren
  • Krankenversicherung

Das ifa übernimmt folgende Kosten für Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Deutschland:

  • monatliches Stipendium in Höhe von 1100 Euro
  • Rückerstattung von Hin- und Rückflug
  • Rückerstattung anfallender Visumsgebühren
  • Krankenversicherung

Die Mitnahme von Familienmitgliedern wie zum Beispiel Ehepartnern oder Kindern ist nicht vorgesehen. Das ifa übernimmt keinerlei Kosten oder Verantwortung für weitere Personen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Bewerberinnen und Bewerber sind zum Zeitpunkt der Bewerbung zwischen 23 und 45 Jahre alt.
  • Es sind gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift vorhanden.
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung oder ehrenamtliches Engagement in einer zivilgesellschaftlichen Organisation im Herkunftsland können nachgewiesen werden.
  • Gesundheitliche Verfassung für einen längeren Auslandsaufenthalt ist vorhanden.

Erwünscht:

  • Die Bewerberinnen und Bewerber sind längerfristig sozial oder gesellschaftlich engagiert.
  • Hauptberufliche Erfahrung im Tätigkeitsbereich liegt vor.
  • Eine Kooperation mit Organisationen im Zielland besteht oder ist geplant.
  • Weitere Sprachkenntnisse, insbesondere Deutsch, sind vorhanden.

Ausschlusskriterien für die Bewerbung

Studierende können nicht am Programm teilnehmen.

Bewerbung in 3 Schritten

  1. Bewerbungsportal des ifa aufrufen und Stellenausschreibung auswählen
  2. Bewerbungsformular vollständig ausfüllen und Dokumente hochladen. Da das Bewerbungssystem keine Eingaben zwischenspeichern kann, sollten beim Bewerbungsstart alle Dokumente für den Upload bereitliegen.
  3. Vollständige Bewerbung online über das Bewerbungsportal absenden.

Unvollständige Bewerbungen, Bewerbungen per E-Mail und Bewerbungen, die nach der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?

  •  Aktueller Lebenslauf auf Englisch mit genauen Angaben zu Ausbildung/Studium, Berufserfahrungen, freiwilligem Engagement und weiteren Kenntnissen
  • Motivationsschreiben unter Nutzung der Vorlage
  • Empfehlungsschreiben der Heimatorganisation/Arbeitsstelle im Herkunftsland, beispielsweise von einer Vorgesetzten oder einem Vorgesetzten, unter Nutzung der Vorlage
  • Optional ein Foto

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Nach Eingang der Unterlagen im Bewerbungsportal erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber per Mail eine Eingangsbestätigung.
Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten werden zum Auswahlgespräch in die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland eingeladen. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Botschaft nehmen nach Möglichkeit auch Mitarbeitende des ifa am Gespräch teil. In Ausnahmefällen finden die Auswahlgespräche telefonisch oder via Skype statt.
Zusagen werden voraussichtlich Ende Januar per E-Mail verschickt. Absagen werden per E-Mail und ohne Begründung verschickt.

 

 

Mehr Infos hier… CCP Fellowships