„Staatsverrat“: Ein neues Urteil für die politische Gefangene Belsat-Journalistin Jekaterina Andrejewa in Belarus.
Weiter 8 Jahre Haft für die junge belarusische Journalistin, die nichts weiter getan hat, als ihrer Tätigkeit als Journalistin nachzukommen. Bei aller Grausamkeit des russichen Angriffskrieges in der Ukraine, dürfen wir die Grausamkeit gegenüber weit über Tausend politischen Gefangenen in Belarus nicht vergessen!
Die politische Verfolgung begann wegen professioneller journalistischer Tätigkeit. Die Belsat-Journalisten Jekaterina Andrejewa und Daria Tschultsowa wurden am 15.11.2020 während eines Online-Streams zu einer Gedenkaktion für Roman Bondarenko, der am 12.11.2020 in seinem Hof getötet wurde, festgenommen.
Vor den Augen der JournalistInnen kam es zu einer brutalen Auflösung der Gedenkaktion, der Zerstörung des Denkmals und brutalen Festnahmen. All das wurde live übertragen. Daria Tschultsowa und Jekaterina Andreewa wurden Angeklagte im Fall „Über die Organisation von Handlungen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen“, Artikel 342 des Strafgesetzbuchs der Republik Belarus.
Nach 7 Tagen Untersuchungshaft wurde Jekaterina nicht freigelassen und bis zum Prozess in die Haftanstalt der Stadt Schodsina gebracht. Am 24. November 2020 wurde sie durch eine gemeinsame Erklärung von 10 Organisationen, darunter das Menschenrechtszentrum „Viasna“, der belarussische Journalistenverband, das belarussische Helsinki-Komitee, das belarussische PEN-Zentrum und anderen, als politische Gefangene anerkannt.
Am 18. Februar 2021 wurde Jekaterina vor dem Gericht des Bezirks Frunsenskij in Minsk zu zwei Jahren Gefängnis in einer Strafkolonie verurteilt. Die Berufung des Urteils wurde am 23.04.21 vor Gericht verhandelt und abgewiesen.
Am 27. März wurde bekannt, dass Andrejewa im Frauengefängnis Schodsina den Status „anfällig für Extremismus“ erhielt, weil sie sich weigerte, ihre Schuld vor der Gefängniskommission zuzugeben, und so unter besondere Kontrolle genommen wurde.
Neue Anklage und Urteil
Jeaterina Andreewa war seit einem Jahr und 8 Monaten inhaftiert, als die Familie der politischen Gefangenen am 7. April 22 erfuhr, dass ihr eine neue Anklage gemäß Absatz 1, Art. 356 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus („Staatsverrat“), der eine Bestrafung von 7 bis 15 Jahren Gefängnis vorsieht, bevorstand.
„Als „Staatsverrat“ gilt in Belarus nicht nur die Herausgabe von Staatsgeheimnissen, Spionage und Überlaufen auf die Seite des Feindes während des Krieges, sondern auch „sonstige Hilfeleistung an einen fremden Staat, eine internationale oder ausländische Organisation oder deren Vertreter bei der Durchführung Aktivitäten, die darauf abzielen, die nationale Sicherheit der Republik Belarus zu gefährden.“
13.07.22 Die Prüfung der neuen Anklage von Jekaterina Andrejewa wurde vor dem Landgericht Gomel beendet. Infolgedessen verurteilte der Richter Oleg Choroschka Jekaterina zu 8 Jahren Strafkolonie gemäß Artikel 356 Teil 1 des Strafgesetzbuchs („Staatsverrat“).
Der Fall wurde in drei Gerichtsverfahren verhandelt. Der Prozess fand hinter verschlossenen Türen statt, der Fall wird als geheim eingestuft. Jekaterinas Anwalt unterliegt weiterhin einer strengen Geheimhaltungsvereinbarung und darf selbst nahen Verwandten keine Umstände offenlegen. Welche Art von „Staatsverrat“ kennt nicht einmal der Ehemann der Gefangenen Igor Iljasch. Jekaterina hat im vorherigen Fall noch 3 Monate unverbüßte Haftstrafe.
14.07.2022
Quellen: БелТа ( belarusische staatliche Nachrichtenagentur); Belsat; Meneschenrechtszentrum Viasna
Foto: novychas.by
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