Das Institut der staatlichen Rechtsanwaelte – wenn verwandelt es sich in die Imitation der Befolgung des Rechtes auf gerechtes Gericht?

Die Experten der Internationalen Gesellschaft fur Menschenrechte, die sich mit der Ueberwachung der Befolgung der Menschenrechte und der Grundsaetze der Gerichtsbarkeit beschaeftigen, muessen sich mit staatlichen Rechtsanwaelten des Verdaechtigers (Beschuldigtes/Angeklagtes) mehrmals anlegen. Das Institut des staatlichen Rechtsanwalts stellt eine Moeglichkeit dar, einen Rechtsanwalt von den Verdaechtiger zu bekommen, wenn laut der Strafprozessordnung die Teilnahme des Rechtsanwalts ist obligatorisch, oder die Verhaeltnisse die Anwesenheit des Rechtsanwalts erfordern, weil  der Verdaechtiger einen Rechtsanwalt zum Gerichtsprozess nicht angezogen hat, oder wenn der Verdaechtiger (Beschuldigte) einen Rechtsanwalt beim Gericht beantragt hat aber kann er ihm selbstaendig aus Mangel an Geld nicht beantragen (Artikel 49 der Strafprozessordnung der Ukraine).

Vom Gesichtspunkt der Prinzipien der Gleichheit der Parteien des Gerichtsprozesses deklarierten vom Grundgesetz der Ukraine und Versorgung des Verteidigungsrechtes fuer den Beschuldigter (Artikel 129), die Notwendigkeit des Instituts des staatlichen Rechtsanwalts ist klar und entspricht der Aufgabe des gerechten Gerichtes. Aber wenn besichtigt man die Situation von dem anderen Gesichtspunkt? Zum Beispiel, der Verdaechtiger (Beschuldigte) will keinen Rechtsanwalt haben und deshalb beantragt er keinen zum Prozess. Laut der Strafprozessordnung der Ukraine, in den Faellen wenn der Verdaechtiger (Beschuldigte) lehnt einen Rechtsanwalt ab oder wenn die Teilnahme des Rechtsanwalts ist obligatorisch (entsprechend Artikel 52), der Untersuchungsfuehrer, der Staatsanwalt, der Untersuchungsrichter oder das Gericht vergeben  ihm einen staatlichen Rechtsanwalt (Artikeln 49, 54 der Strafprozessordnung der Ukraine).

Und hier gibt es seine Kollision. Der Rechtsanwalt soll die Interessen des Verdaechtigers (Beschuldigtes) wahrnehmen, aber in einigen Faellen die Anwesenheit des Rechtsanwalts (in erster Linie, des staatlichen Rehtsanwalts) entspricht die Interessen des Verdaechtigers (Beschuldigtes) nicht.

Ein der heutigen hoch-gehandelten Strafrechtsfaelle, wo die Teilnahme des staatlichen Rechtsanwalts wird sich in eine Formalitaet verandeln, ist der Strafrechtsfall von W. Janukowitsch. An einem Abschnitt des Gerichtsprozesses im Strafrechtsfall vom Hochverrat, hat der ehemalige Praesident der Ukraine erklaert, dass „es ist kein Gericht aber eine Profanierung. Um mich zu verurteilen, spezielle Gesetze fuer Verurteilung in Absentia wurden umgehend auf dem persoenlichen Druck des Buergers Poroschenko abgeschlossen. Das ist eine Ueberstreitung der Europaeischen Konvention fuer  Verteidigung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.  Ausserdem, wurden meine Gesuche, die eine Moeglichkeit in dem Gerichtsprozess durch die Videokonferenz teilzunehmen von dem Gericht beantragten, abgewiesen“ und hat bemerkt, dass die Anwesenheit seiner Rechtsanwaelte im Gericht nutzlos ist, und hat er ihnen zurueckgefordert. Entsprechend der Prozedur des Strafprozesses, unter Beruecksichtigung  der Kompliziertheit und zurechnungsfaehige Tatschwere, wurde ein staatlicher Rechtsanwalt W. Janukowitsch zur Verfuegung gestellt.

Die Experten der IGFM ueberwachen diesen Gerichtsprozess und bemerken, dass das Gericht hat sich zu den staatlichen Rechtsanwalt nicht mehr treu, als zu den offiziellen Rechtsanwaelte des Beschuldigers, verhalten. Also, das war noch nicht genug, dass der ernannte staatliche Rechtsanwalt W. Meschetschek die Interessen der Person, die oeffentlich erklaert hatte, dass die in diesem Strafprozess keinen Rechtsanwalt haben wollte, vertreten hat (und, auf diese Weise, die Motivation und Angemessenheit der Methode der Verteidigung zu Interessen des Angeklagters in Frage gestellt hat); er wurde auch in die Situation gestellt, wo er die Regeln der Gerichtsethik und Qualitaetsnormen der zweiten Rechtsbeihilfe im Strafprozess uebertreten musste (im Gebiet der Durchfuehrung der Privattreffen mit dem Kunden); in seinem Folge, hat das Gericht eine schwere Situation des staatlichen Rechtsanwalts nicht beachtet und hat es die Zeit fuer Kennenlernen mit fuenfzig Baenden des Falles so reduziert, dass W. Meschetschek auf den Fall verzichten musste. Er hat seinen Verzicht erklaert, dass er nicht genug Qualifikation hatte.

Am 6. September, hat eine andere Gerichtsverhandlung im Strafrechtsfall vom Hochverrat von W. Janukowitsch stattgefunden. Ein neuer staatliche Rechtsanwalt M. Gerasko wurde ernannt, der keine Verbindung mit „dem Kunden“ hat, keine Verteidigungstrategie mit ihm koordinieren kann und nicht genug Zeit fuer Kennenlernen mit dem komplizierten und bedingungslos umfangreichen Fall von ex-Praesidenten der Ukraine hat. Das Gericht hat schon die Verwendung vom Rechtsanwalt, in der er drei Monate fuer Kennenlernen mit fuenfzig Baenden des Falles gebeten hatte, abgeschlagen und nur zwei Wochen fuer Analyse der Materiellen gegeben hat. Diese Situation ist praktisch identisch mit dem vorigen staatlichen Rechtsnwalt von W. Janukowitsch (es ist bekannt, dass im Resultat der Rechtsanwalt W. Meschetschek seine Absage erklaert hat). M. Gerasko hat schon erklaert, dass er keine Absicht hat, um einen „Statisten“ im Gerichtsprozess zu sein, wo, nach seiner Meinung, die Teilnahme von einem Rechtsanwalt eine Formalitaet ist.

Was ist denn das, dass wir waehrend den letzten drei Monate besichtigen: ein Versuch das gerechtes Gericht zu imitieren oder eine Pruefung des Instituts der staatlichen Verteidigung?

Expertrat der IGFM