Internationale Beobachter haben einen möglichen Verstoß gegen das WAKS der Ukraine festgestellt
Internationale Beobachter haben im Fall „Rotterdam+“ einen möglichen Verstoß des Obersten Gerichtshofs gegen die Grundsätze des kontradiktorischen Verfahrens und der Unparteilichkeit festgestellt. Das Vorgehen des Obersten Antikorruptionsgerichts bei der Verhandlung des „Rotterdam+“-Falls könnte auf einen Verstoß gegen die Grundsätze des kontradiktorischen Verfahrens, der Gleichheit der Parteien und der Unparteilichkeit des Gerichts hindeuten. Dies erklärte die Beobachtungsmission der IAC ISHR im Anschluss an die Sitzung vor dem Obersten Antikorruptionsgericht am 23. Juli. Beobachter stellten fest, dass die vorsitzende Richterin bei der Prüfung der [...]