Die Seiten der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte auf Instagram, X und Facebook wurden am 10. März vom Gericht des Bezirks Goretsky als „extremistisch“ eingestuft.

Am 10. März erklärte ein Gericht im Bezirk Horki in Belarus die Social-Media-Seiten der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte auf Instagram, X (ehemals Twitter) und Facebook für „extremistisch“.
Die Entscheidung betrifft die offiziellen Accounts einer internationalen Menschenrechtsorganisation, die sich seit Jahrzehnten für den Schutz grundlegender Menschenrechte und Freiheiten in vielen Ländern der Welt einsetzt.
Nach dem Gerichtsbeschluss kann die Verbreitung von Materialien dieser Seiten sowie das Abonnieren oder Weiterverbreiten ihrer Inhalte in Belarus als Beteiligung an der Verbreitung „extremistischer Materialien“ gewertet werden. Eine ähnliche Praxis wurde von den belarusischen Behörden bereits gegenüber unabhängigen Medien, Menschenrechtsinitiativen und zivilgesellschaftlichen Organisationen angewandt.
Eine internationale Menschenrechtsorganisation mit langer Geschichte
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ist eine unabhängige, nichtstaatliche und gemeinnützige Menschenrechtsorganisation, die 1972 in der Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde. Ziel der Organisation ist es, Menschenrechte zu schützen und Menschen zu unterstützen, die wegen ihrer Überzeugungen, ihres gesellschaftlichen Engagements oder ihrer Menschenrechtsarbeit verfolgt werden.
Heute vereint die IGFM nationale Sektionen und Partnerorganisationen in zahlreichen Ländern der Welt. Die Organisation dokumentiert Menschenrechtsverletzungen, unterstützt politische Gefangene, betreibt internationale Advocacy-Arbeit und informiert die Öffentlichkeit über die Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern und zivilgesellschaftlichen Aktivisten.
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte besitzt einen partizipativen Status beim Europarat und ist Mitglied der Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen beim Europarat. Dadurch beteiligt sie sich an internationalen Diskussionen über den Schutz der Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung demokratischer Institutionen.
Druck auf Menschenrechtsorganisationen
Die Entscheidung des belarusischen Gerichts ist ein weiteres Beispiel für den Druck auf Menschenrechtsorganisationen und die Einschränkung der Meinungsfreiheit im Land. In den vergangenen Jahren haben die belarusischen Behörden wiederholt Inhalte unabhängiger Medien, zivilgesellschaftlicher Initiativen und internationaler Organisationen als „extremistisch“ eingestuft. Dadurch wird der Zugang der Bürger zu Informationen erheblich eingeschränkt und das Risiko straf- oder verwaltungsrechtlicher Verfolgung für das Teilen solcher Materialien erhöht.
Menschenrechtsverteidiger betonen, dass solche Entscheidungen ein Klima der Angst und der Selbstzensur schaffen und die Arbeit internationaler Organisationen erschweren, die Menschenrechtsverletzungen dokumentieren und Betroffene unterstützen.
Bedeutung internationaler Solidarität
Trotz des Drucks setzen internationale Menschenrechtsorganisationen ihre Arbeit zum Schutz der Menschenrechte und der menschlichen Würde fort. Internationale Solidarität und die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit bleiben wichtige Instrumente zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidigern in Ländern, in denen ihre Arbeit eingeschränkt wird.
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte betont, dass sie weiterhin die internationale Öffentlichkeit über die Menschenrechtslage in Belarus und anderen Ländern informieren und Menschen unterstützen wird, die wegen der friedlichen Äußerung ihrer Ansichten verfolgt werden.
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