Beobachtung des Falls des geschädigten Ruslan Kunavin (Sitzung 30/07/2019)

Journalist der Zeitung „20 Khvulin Zhytomyr“, Ruslan Kunavin
Am 30. Juli fand im Berufungsgericht der Region Schytomyr eine Anhörung im Fall des geschädigten Journalisten Ruslan Kunawin statt. Am 10. Juni 2017 wurde der Journalist der Zeitung „20 Khvulin Zhytomyr“, Ruslan Kunavin, in einen Raubüberfall mit schwerer Körperverletzung, angegriffen. Seine journalistische Ausrüstung wurde ihm geraubt. Er befand sich infolgedessen über einen Monat im Krankenhaus und muss aufgrund der Schwere seiner Verletzung auch nach seiner Entlassung weiter in Behandlung bleiben.
Der Prozess verzögerte sich und die Gerichtsverhandlung wurde wiederholt verschoben. Erst am 24. Juli 2018 fand im hohen Gericht der Stadt Schytomyr eine zweite Gerichtssitzung statt, an der bereits ein Anwalt, ein Vertreter des Geschädigten, teilnahm und darauf bestand, die Verzögerung des Prozesses zu stoppen.
Es gab eine vollständige Befragung von Verdächtigen, die unter der Last der Beweise ihre Tat eingestanden hatten.
Während der Anhörung, die am 28. März 2019 stattfand, erschien erneut ein Zeuge der Staatsanwaltschaft nicht. Die Staatsanwaltschaft begann daher auf die weitere Vertagung der Anhörung zu bestehen. Der Anwalt des geschädigten Journalisten protestierte jedoch. Er wies darauf hin, dass ein solches Verhalten von Staatsanwaltschaft und Gericht als Verstoß gegen Artikel 4 und 6 (e) der Erklärung der Grundprinzipien der Justiz für Opfer von Straftaten und Machtmissbrauch angesehen werde. Nach einem Meinungsaustausch kamen die Verfahrensbeteiligten zu dem Schluss, dass der Prozess ohne diesen Zeugen fortgesetzt werden konnte, da andere Materialien des Falls, darunter die Ermittlungsergebnisse im Nachvollziehen des Tatablaufs, das Bild des Verbrechens vollständig ausfüllten.
Am 29. März 2019 wurde das Urteil verkündet. Das Gericht verurteilte die Angeklagten D. Kovalchuk und D. Kolesnik wegen einer Straftat gemäß Artikel 187 Teil 2 des Strafgesetzbuchs – Raubüberfall durch eine Gruppe von Personen – und verurteilte jeden zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren mit einer Bewährung von 3 Jahren bei der Vollstreckung eines solchen Urteils, ohne dass Eigentum beschlagnahmt wurde. Außerdem muss der Angeklagte dem geschädigten Journalisten eine Entschädigung von 45 Tausend UAH (1600 €) für den materiellen Schaden und 62 Tausend UAH (2200 €) für den moralischer Schaden leisten.
Am 30. Juli 2019 fand die gerichtliche Anhörung innerhalb des staatsanwaltlichen Berufungsverfahrens statt.
Der Verlauf des Treffens.
Der Staatsanwalt hatte Berufung eingelegt, in der er das erstinstanzliche Gericht aufforderte, das Urteil im Zusammenhang mit der Unstimmigkeit des letzteren, angesichts der Schwere der Straftat, aufzuheben. Er forderte für D. Kovalchuk D.R. eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren mit vollständiger Einziehung des Eigentums. Für den Angeklagten D. Kolesnik eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren Gefängnis verurteilt, ebenso mit Entzug des Eigentums.
Die Verteidigung beantragte, die Ablehnung des Berufungsverfahrens. Der Geschädigte Berufung des Staatsanwalts nicht zu befriedigen. Auch der Geschädigte forderte keine Änderung des Gerichtsurteils.
Das Gericht verkündete das Urteil.
Das Berufungsgericht entschied, die Berufung teilweise zu befriedigen. In Anbetracht des Vorliegens mildernder Umstände gelangte das Gericht zu dem Schluss, dass die Möglichkeit der Verhängung eines Grundurteils unter Anwendung von Artikel 69 des Strafgesetzbuchs der Ukraine niedriger ist, als die in der Sanktion von Artikel 187 Teil 2 des Strafgesetzbuchs der Ukraine festgelegte Untergrenze, in Form einer Freiheitsstrafe von sieben bis zehn Jahren mit Einziehung des Eigentums. Aufgrund der Schwere des Verbrechens (Angriff durch vorherige Verschwörung, um schwere Körperverletzung zu verursachen) ist nach Ansicht des Gerichts die Besserung des Angeklagten nur unter Bedingungen der Isolation von der Gesellschaft möglich.
Daher entschied das Gericht, die Angeklagten zu einer 5jährigen Gefängnisstrafe mit hälftigen Entzug des Vermögens.
Nach einem Gerichtsurteil kann innerhalb von 3 Monaten beim Kassationsstrafgericht des Obersten Gerichtshofs eine Kassationsbeschwerde eingelegt werden.
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