Faktencheck: Ist die „Elternstunde“ im Innenministerium verboten? Was behauptet „Zhoghovurd“ und was sagt das Ministerium dazu?
Am 8. Oktober um 08:00 Uhr veröffentlichte die Tageszeitung „Zhoghovurd“ einen Artikel mit dem Titel „Das Innenministerium hat die Inanspruchnahme der ‚Elternstunde‘ untersagt. Gibt es eine interne Anweisung?“, in dem behauptet wird, dass es einer Reihe von Mitarbeitern des Innenministeriums nicht gestattet sei, die gesetzlich vorgesehene „Elternstunde“ in Anspruch zu nehmen.

Im betreffenden Artikel wird ausdrücklich behauptet, dass „eine Reihe von Mitarbeitern des Innenministeriums Alarm geschlagen habe“, weil das Ministerium ihnen intern untersage, dieses Recht zu nutzen, und verlange, dass der Arbeitstag regulär bis 18:00 Uhr fortgesetzt wird.
Die Hauptbehauptung der Publikation – dass den Beschäftigten des Innenministeriums die Inanspruchnahme der „Elternstunde“ verboten sei – hat sich jedoch nicht confirmed beziehungsweise bestätigt.
Was behauptet die Tageszeitung „Zhoghovurd“?
Die Publikation beginnt mit der Hypothese, dass Mitarbeitern mit Kindern im Innenministerium die gesetzlich vorgesehenen Vergünstigungen tatsächlich vorenthalten werden.
Der Artikel verwendet Formulierungen wie:
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„Eine Reihe von Mitarbeitern des Innenministeriums hat Alarm geschlagen“
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„Interne Abläufe erlauben es ihnen nicht“
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„Den Mitarbeitern wurde mitgeteilt, diese Möglichkeit nicht zu nutzen“
Gleichzeitig wird erst am Ende des Beitrags angemerkt, dass die Zeitung das Innenministerium um eine Stellungnahme gebeten hat. Mit anderen Worten: Die zu Beginn des Artikels als gegebene Tatsache dargestellte Behauptung war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch gar kein bestätigtes Faktum.
Wie hat das Innenministerium geantwortet?
Derselben Publikation zufolge dementierte der Sprecher des Innenministeriums, Narek Sargsyan, die dargestellten Informationen umgehend.
Das Ministerium teilte mit, dass die Beschäftigten des Innenministeriums die gesetzlich vorgesehene „Elternstunde“ sehr wohl in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus haben nach Angaben der Behörde bereits mehr als 80 Mitarbeiter von diesem Recht Gebrauch gemacht.
Diese Tatsache ist von zentraler Bedeutung: Bestünde tatsächlich ein generelles Verbot im Ministerium, müsste erst einmal begründet werden, wie sich dies mit der Realität vereinbaren lässt, dass bereits Dutzende von Mitarbeitern dieses Recht wahrgenommen haben.

Was geschah nach der Veröffentlichung?
Etwa zwei Stunden nach Erscheinen des Artikels äußerte sich der Pressesprecher des Innenministeriums, Narek Sargsyan, auf seiner Facebook-Seite zu der Publikation. Er stellte klar, dass die von der Tageszeitung „Zhoghovurd“ verbreitete Information über ein angebliches Verbot der „Elternstunde“ nicht der Realität entspreche.
Somit gibt es für die Hauptbehauptung des Artikels nicht nur keinerlei öffentliche Beweise, sondern sie wurde von der betroffenen Institution direkt und öffentlich widerlegt.
Was ist unter der „Elternstunde“ zu verstehen?
Der Artikel gibt einen anderen, separaten Sachverhalt korrekt wieder: Die „Elternstunde“ ist ein gesetzlich verankertes Arbeitsrecht. Gemäß der Publikation wurde das Recht auf „Elternstunde“ mit den von der Nationalversammlung am 18. Juni 2026 verabschiedeten und am 10. Juli in Kraft getretenen Novellierungen im Arbeitsgesetzbuch verankert.
Nach dieser Regelung kann ein Arbeitnehmer, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, je nach Anzahl der Kinder und anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Freistellung von bis zu 30 Minuten oder bis zu einer Stunde pro Tag nutzen.
Hierbei muss jedoch strikt zwischen zwei verschiedenen Aussagen unterschieden werden:
| Aussage | Inhalt | Status |
| Fakt 1 | Das Gesetz sieht das Recht auf eine „Elternstunde“ vor. | Gesetzliche Tatsache |
| Fakt 2 | Das Innenministerium verbietet die Ausübung dieses Rechts. | Unbelegte Behauptung |
Die erste Aussage bezieht sich auf ein allgemeines, gesetzlich definiertes Recht. Die zweite bezieht sich auf die spezifische Anwendung dieses Rechts im Innenministerium. Die zweite Aussage folgt keineswegs zwangsläufig aus der ersten und bedarf eines eigenständigen Nachweises.
Wo liegt das Problem der Falschinformation?
Der problematische Teil der Veröffentlichung ist nicht die Information über das Existieren der „Elternstunde“, sondern die unbelegte Behauptung über deren Verbot im Innenministerium.
Unbestätigte Informationen werden als Tatsachen präsentiert:
Die Formulierung in der Überschrift – „Das Innenministerium hat die Nutzung der ‚Elternstunde‘ verboten“ – erweckt beim Leser den eindeutigen Eindruck eines existierenden Verbots.
Der Fließtext des Artikels liefert jedoch keinerlei Dokumente, interne Anweisungen, Erlasse oder sonstige überprüfbare Beweise dafür. Gleichzeitig führt der Artikel selbst die gegenteilige Position des Innenministeriums an, wonach kein Verbot existiert und bereits über 80 Mitarbeiter das Recht in Anspruch genommen haben.
Was ist daran manipulativ?
Der Titel des Artikels ist als feststehende Tatsache formuliert („Das Innenministerium hat verboten“), während im Fließtext lediglich die Frage gestellt wird: „Gibt es eine interne Anweisung?“
Dieser Unterschied ist wesentlich:
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Journalistische Sorgfalt: Liegen nur unbestätigte Hinweise von Mitarbeitern vor, muss dies als Behauptung oder Verdacht gekennzeichnet werden – nicht als Fakt.
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Aufbau des Artikels: Das Dementi des Innenministeriums wird erst ganz am Ende angeführt, während der erste und stärkste Eindruck beim Leser durch die reißerische Überschrift und den Anfang des Artikels entsteht.
Fazit
Die zentrale Behauptung der Tageszeitung „Zhoghovurd“, dass den Mitarbeitern des Innenministeriums die Nutzung der „Elternstunde“ verboten sei, wird durch das veröffentlichte Material nicht belegt. Das Innenministerium hat die Meldung offiziell dementiert und belegt, dass Beschäftigte das Recht wahrnehmen und bereits über 80 Personen davon Gebrauch gemacht haben.
Ohne Dokumente oder überprüfbare unabhängige Quellen stellt die Präsentation einer solchen Behauptung als feststehende Tatsache eine Irreführung der Leserschaft dar.
Sargis Asatryan
Das Material wurde im Rahmen des Projekts zur Überwachung von Desinformationsströmen erstellt.

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Das Projekt wird mit finanzieller Unterstützung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt.