Social-Media-Konten der IGFM wurden in Belarus als „extremistische Materialien“ eingestuft.

Die Menschenrechtsorganisation lässt sich von dieser Nennung nicht einschüchtern und wird ihre Arbeit zu Belarus fortsetzen. In der Republik Belarus herrscht Langzeitdiktator Lukaschenko mit brutaler Härte und lässt Tausende Menschen aus willkürlichen Gründen verhaften. Hunderttausende Belarusen haben seit den gefälschten Wahlen von 2020 das Land verlassen, Tausende wurden im Land zu langen Haftstrafen verurteilt.

Frankfurt am Main, 13. März 2026 – Wichtige Mitteilung an unsere belarusischen Follower. Jede Interaktion mit unseren Inhalten kann nun in Belarus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen und treffen Sie die notwendigen Vorkehrungen für Ihre Sicherheit. 

Belarusische Behörden stuften die sozialen Medien (Instagram, X und Facebook) der deutschen IGFM-Sektion als extremistisch ein. Dem liegt eine Entscheidung des Gerichts des Bezirks Horezk der Region Mahiljou (rus. Mogiljow oder Mogilew) vom 10. März 2026 zugrunde.

Das bedeutet, dass jede Interaktion mit unseren Inhalten, einschließlich Liken, Teilen, Reposten oder sogar dem Folgen unserer Kanäle, nun nach belarusischem Recht strafbar ist. In vielen Fällen wurden Personen allein aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit Organisationen, die sich für Menschenrechte und Demokratie einsetzen, mit Verwaltungs- und Strafanzeigen konfrontiert. 

Wenn Sie in Belarus leben oder dorthin reisen, empfehlen wir Ihnen dringend Folgendes: 

  • Melden Sie sich von allen unseren Social-Media-Konten ab. 
  • Löschen Sie alle Likes, Reposts oder Links zu Inhalten oder der Website der IGFM.  
  • Vermeiden Sie es, unsere Materialien zu teilen oder zu speichern. Wenn Sie jemals Materialien heruntergeladen haben, die das Logo der IGFM oder einen Verweis auf die IGFM enthalten, löschen Sie diese bitte. 
  • Wir bitten Sie dringend, diese Vorsichtsmaßnahmen zu Ihrer eigenen Sicherheit zu treffen. 

Dies ist ein weiteres Zeichen für den Staatsterror Lukaschenkos, der mit massiver Repression gegen Hunderttausende Menschen in Belarus vorgeht. Die IGFM wird weiter über Menschenrechtsverletzungen in Belarus berichten und sich für die Freiheit der politischen Gefangenen einsetzen.

Die Menschenrechtsorganisation begrüßt die am 12. März 2026 vom Internationalen Strafgerichtshof (ICC) veröffentlichte Voruntersuchung gegen die Republik Belarus. Laut dem ICC gibt es hinreichende Gründe für die Annahme, dass zumindest teilweise auf dem Hoheitsgebiet der Republik Litauen Verbrechen im Sinne des Römischen Statuts begangen wurden, die von Behörden und höchsten Regierungsebenen der Republik Belarus gefördert oder gebilligt wurden. Das ICC nennt Zwangsmaßnahmen belarusischer Behörden, die zur Deportation von tatsächlichen oder vermeintliche Gegnern der belarusischen Regierung führten.