{"id":11551,"date":"2017-07-03T13:53:34","date_gmt":"2017-07-03T11:53:34","guid":{"rendered":"http:\/\/humanrights-online.org\/institute-of-the-ombudsman-in-the-republic-of-belarus-position-of-the-belarusian-section-of-the-ishr\/"},"modified":"2021-11-26T10:49:08","modified_gmt":"2021-11-26T09:49:08","slug":"institute-of-the-ombudsman-in-the-republic-of-belarus-position-of-the-belarusian-section-of-the-ishr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/humanrights-online.org\/de\/institute-of-the-ombudsman-in-the-republic-of-belarus-position-of-the-belarusian-section-of-the-ishr\/","title":{"rendered":"Institut des B\u00fcrgerbeauftraften der Republik Wei\u00dfrussland:  Stellungnahme der wei\u00dfrussischen Sektion der IGFM"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 hundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-overflow:visible;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last fusion-column-no-min-height\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-margin-bottom:0px;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p style=\"text-align: center;\"><strong>Institut des B\u00fcrgerbeauftraften der Republik Wei\u00dfrussland:<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Stellungnahme der wei\u00dfrussischen Sektion der IGFM<\/strong><\/p>\n<p>In Wei\u00dfrussland gibt es momentan keinen B\u00fcrgerbeauftragten, der f\u00fcr den Schutz der Menschenrechte unabdingbar ist. Der erste Versuch, eine solche Institution in Wei\u00dfrussland zu etablieren, wurde 1996 unternommen. Damals entstand der Entwurf des Gesetzes f\u00fcr einen \u201fBeauftragten f\u00fcr Menschenrechte in der Republik Belarus\u201d. Er wurde in der ersten Lesung des Repr\u00e4sentantenhauses der Nationalversammlung von Wei\u00dfrussland angenommen. Der Ausschuss f\u00fcr Menschenrechte und nationale Beziehungen sowie f\u00fcr eine Reform der Legislative und der Judikative sollten den Entwurf fertigstellen und die Vorschl\u00e4ge sowie Anmerkungen einarbeiten. Anschlie\u00dfend sollten der Entwurf zur Beratung weitergeleitet werden \u2013 leider ist dies nicht passiert.<\/p>\n<p>Professor I.I. Kotlyar hat bei der Brest Regional Konferenz an der Brest State University im September 1995 anl\u00e4sslich des 50. Jubil\u00e4ums der Vereinten Nationen erstmals dar\u00fcber gesprochen, dass ein Beauftragter f\u00fcr Menschenrechte in Wei\u00dfrussland ben\u00f6tigt wird. Diese Idee wurde von der wei\u00dfrussischen Sektion der Internationalen Gesellschaft f\u00fcr Menschenrechte unterst\u00fctzt. Sie findet sich auch in den Dokumenten der Konferenz, die unter dem Vorsitz des Menschenrechtsvorstandes statttfand, wieder: 1996 in \u201fMenschenrechte in der Republik Belarus: Schutzmechanismen und Lehrmethoden\u201d, 1998 in der Ausgabe: \u201fMenschenrechte: die UN Dimension und die Rechtsdurchsetzung auf dem Weg ins 21. Jahrhundert\u201d. Auch die Teilnehmer des republikanischen Runden Tisches zum Thema \u201fDie Situation der Republik Belaris hinsichtlich Rechte, Freiheit und Pflichten der B\u00fcrger\u201d (1997) unterst\u00fctzten die Idee, einen B\u00fcrgerbeauftraften f\u00fcr Menschenrechte einzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Im Jahr 2000 fand in Brest ein besonderer Runder Tisch zum Thema \u201fDer Beauftragte ist das wichtigste Element zum Schutz der Menschenrechte im nationalen System\u201d statt. Es nahmen Lehrer von weiterf\u00fchrenden Bildungsinstituten, Anw\u00e4lte, Abgeordnete, Vertreter von \u00f6ffentlichen und staatlichen Einrichtungen teil \u2013 insbesondere der stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses und der nationalen Beziehungen des Repr\u00e4sentantenhauses der Nationalversammlung der Republik Belarus, der Pr\u00e4sident der wei\u00dfrussischen Akademie der Sozialwissenschaften und Doktor der Soziologie, Professor I.V. Kotlyarov.<\/p>\n<p>Der Botschafter und Vorsitzender der OSZE Beratungs- und \u00dcberwachungsgruppe in Wei\u00dfrussland, H.P. Kleiner, erz\u00e4hlte den Teilnehmern von den Erfahrungen der Menschenrechtsbeauftragten in europ\u00e4ischen L\u00e4nder. W\u00e4hrend des Round Tables fand eine wissenschaftliche Analyse hinsichtlich der Einf\u00fchrung eines Menschenrechtsbeauftragten, dessen Platz und Rolle im nationalen System f\u00fcr den Schutz der Menschenrechte statt. Die Teilnehmer bef\u00fcrworteten die Einf\u00fchrung eines Menschenrechtsbeauftragten in Wei\u00dfrussland einstimmig und sprachen \u00fcber verschiedene Aspekte des Prozesses bis zu einer solchen Einf\u00fchrung.<\/p>\n<p>Die Teilnehmer des Round Tables schickten ihre Empfehlungen an as wei\u00dfrussische Parlament. Diese sahen wie folgt aus: \u201fDas Repr\u00e4sentantenhaus der Nationalversammlung von Wei\u00dfrussland sollte in diesem Jahr 2000 den Entwurf des Gesetzes bez\u00fcglich des \u201fMenschenrechtsbeauftragten der Repubik Belarus\u201d in Betracht ziehen. Allerdings wurden diese Empfehlungen nicht umgesetzt. An dieser Stelle sollte auch erw\u00e4hnt werden, dass es von den hiesigen Beh\u00f6rden den Versuch gab, den Round Table zu verhindern. Doch der<\/p>\n<p>Vorsitzende des Vorstands der Organisation erhielt die Genehmigung zum Abhalten des Treffens im Universit\u00e4tsgeb\u00e4ude vom damaligen Rektor der P\u00e4dagogischen Universit\u00e4t.<\/p>\n<p>Unsere Organization hat die Idee, in Wei\u00dfrussland einen Menschenrechtsbeauftragten einzuf\u00fchren, systematisch und hartn\u00e4ckig verteidigt und wird dies auch weiterhin tun. Im Jahr 2013 wurde der zweite Versuch gestartet, um eine Diskussion dieses Problems auf wissenschaftlicher Ebene zu organisieren. Der Vorstandsvorsitzende hatte viel zu organisieren, um das republikanische Seminar zum Thema \u201fDer Menschenrechtsbeauftragte. Erfahrungen, Aktivit\u00e4ten in den GUS-L\u00e4ndern und der EU und Aussichten hinsichtlich einer Einf\u00fchrung in Wei\u00dfrussland\u201d vorzubereiten. Allerdings hat das Bildungsministerium zwei Wochen vor dem Treffen das Abhalten des Seminars zu diesem Thema verboten. Trotzdem wurde das Seminar gemeinsam mit dem B\u00fcro der EU in Wei\u00dfrussland, dem dortigen UN-B\u00fcro und dem Analysezentrum EcooM abgehalten. Es war aber notwendig, das Thema in \u201fGrundmechanismen zum Schutz und zur Aufrechterhaltung der Menschenrechte\u201d umzubenennen. Das Ergebnis war, dass das Problem des Beauftragten in den Hintergrund geriet. Die Abschlusserkl\u00e4rung und die Vorschl\u00e4ge am Ende des Seminars beinhalteten nicht die Notwendigkeit, einen Menschenrechtsbeauftragten in Wei\u00dfrussland einzuf\u00fchren. Aber die Diskussion fand statt und f\u00fchrende Wissenschaftler nahmen daran teil, unter anderem: V.A. Bozhanov, Doktor der Geschichte und Professor der BNTU; G.A. Vasilevich, Doktor in Jura, Professor und Vorsitzender der Abteilung f\u00fcr Verfassungsrecht der BSU, etc. Sie hielten Vortr\u00e4ge und begr\u00fcndeten darin die Notwendigkeit eines Menschenrechtsbeauftragten in Wei\u00dfrussland.<\/p>\n<p>Im selben Jahr entwickelte Professor G.A. Vasilevich das Konzept einer nationalen Menschenrechtsinstitution, das von unserer Organisation \u00fcbernommen wurde (siehe Anlage). Die Position der wei\u00dfrussischen Sektion der IGFM war schon immer klar hinsichtlich dieses Themas und wird das auch bleiben. Diese besagt, dass es objektiv gesehen notwendig ist, ein Menschenrechtsinstitut in Wei\u00dfrussland zu etablieren. Unserer Meinung nach sollte der Menschenrechtsbeauftragte ein wichtiges Gegenst\u00fcck zur wei\u00dfrussischen Legislative und unparteiischer K\u00f6rper im System zum Schutz der Menschenrechte werden \u2013 ein wichtiges Element der sich entwickelnden Zivilgesellschaft in Wei\u00dfrussland.<\/p>\n<p>Die Einrichtung des B\u00fcrgerbeauftraften in Wei\u00dfrussland ist \u00fcberaus wichtig, weil es den Schutz der B\u00fcrger gegen\u00fcber jegliche Art von \u00dcbergriffen und Verst\u00f6\u00dfe durch die staatlichen Beh\u00f6rdern signifikant erh\u00f6hen wird. Dabei sind gro\u00dfe Ver\u00e4nderungen der momentanen Gesetzgebung notwendig, weil die Einf\u00fchrung einer solch unabh\u00e4ngigen Institution auf Verfassungsebene festgelegt werden muss. Die Einf\u00fchrung eines Menschenrechtsbeauftragten in Wei\u00dfrussland ist keine politische Modeerscheinung, aber eine Anerkennung des Staates, dass die Gesellschaft unabh\u00e4ngigen, informellen und entpolitisierten Schutz vor Verwaltungswillk\u00fcr, b\u00fcrokratischer Verzerrung von Gesetzen sowie unfairer Behandlung der B\u00fcrger durch Beamte ben\u00f6tigt.<\/p>\n<p>Als Teil des Nationalsystems f\u00fcr den Schutz der Menschenrechte erlaubt diese Institution ihren B\u00fcrgern, ohne die gew\u00f6hnliche B\u00fcrokratie, Probleme hinsichtlich des Schutzes der Menschenrechte der Exekutive und dem Parlament vorzutragen. Indem er Verwaltungsverst\u00f6\u00dfe verhindert, hat der Menschenrechtsbeauftragte auch einen vorbeugenden Effekt bei Beamten. Das neutralisiert die skeptische Haltung gegen\u00fcber Beamten, erh\u00e4lt den Glauben in die Justiz und l\u00f6st als Ergebnis die existierenden Spannungen zwischen Staat und Zivilgesellschaft.<\/p>\n<p>Die momentane Situation hinsichtlich eines Menschenrechtsbeauftragten wird erheblich von den Beh\u00f6rden in Wei\u00dfrussland bestimmt. Ihrer Meinung nach ist der Pr\u00e4sident laut Artikel 79 der Verfassung der Menschenrechtsbeauftragte. Artikel 79 der Verfassung besagt: \u201fDer Pr\u00e4sident der Republik Belarus ist das Staatsoberhaupt, der Garant der Verfassung, der Rechte und der Freiheit der B\u00fcrger.\u201d Wir sind der Meinung, dass der Text des Artikels die Einf\u00fchrung eines Menschenrechtsbeauftragten nicht ausschlie\u00dft. Die Situation in der Republik erfordert dies vielmehr. Menschenrechtsorganiationen, die in der Republik t\u00e4tig sind, unterst\u00fctzen eine solche Einf\u00fchrung. Dieser Ansatz wird auch von bekannten Wissenschaftern, Experten auf dem Gebiet der Menschenrechte, unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p>Wir planen die Notwendigkeit der Einf\u00fchrung eines Menschenrechtsbeauftragten in Wei\u00dfrussland auf einem Treffen des republikanischen Round Tables im Januar 2018 in Minsk zusammen mit Vertretern aus Wissenschaft und \u00f6ffentlichen Organizationen zu besprechen. Wir werden dabei die Erfahrung des Menschenrechtsbeauftragten aller Staaten, die im heutigen Treffen vorgestellt wurden, mit einflie\u00dfen lassen. Wir bitten das Eurasia Committee um Unterst\u00fctzung bei der Abhaltung des Round Tables.<\/p>\n<p><em>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der wei\u00dfrussischen Sektion der IGFM, Simanovsky S.I.<\/em><\/p>\n<p><em>Vorstandsvorsitzender der wei\u00dfrussischen Sektion der IGFM, Professor Kotlyar I.I<\/em><\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":17,"featured_media":11044,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"slim_seo":{"title":"Institut des B\u00fcrgerbeauftraften der Republik Wei\u00dfrussland: Stellungnahme der wei\u00dfrussischen Sektion der IGFM - Menschenrechte Osteuropa - News &amp; Konflikte","description":"Institut des B\u00fcrgerbeauftraften der Republik Wei\u00dfrussland: Stellungnahme der wei\u00dfrussischen Sektion der IGFM In Wei\u00dfrussland gibt es momentan keinen B\u00fcrgerbeauf"},"footnotes":""},"categories":[73,484,30,25,399,216,1],"tags":[485,415,486,363],"class_list":["post-11551","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-belarus-cat","category-belaeus-cat-en-2","category-blog-news","category-im-fokus","category-in-focus-2","category-standard","category-unkategorisiert","tag-belarus-2","tag-human-rights-defender","tag-ishr-belarus-2","tag-363"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/humanrights-online.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11551","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/humanrights-online.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/humanrights-online.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/humanrights-online.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/17"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/humanrights-online.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=11551"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/humanrights-online.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11551\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":30260,"href":"https:\/\/humanrights-online.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11551\/revisions\/30260"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/humanrights-online.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/11044"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/humanrights-online.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=11551"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/humanrights-online.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=11551"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/humanrights-online.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=11551"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}