Kampagnen
Der „Islamische Staat“ bekennt sich offen zu Völkermord und schwersten Menschenrechtsverletzungen an „Ungläubigen“. Der Internationale Strafgerichtshof kann die Verantwortlichen aber nur in den Ländern bestrafen, deren Regierungen dem Abkommen beigetreten sind – das ist bei Syrien und dem Irak nicht der Fall. Darum muss ein Gerichtshof nach dem Vorbild des Ad-hoc-Tribunals zu Ruanda der Vereinten Nationen geschaffen werden. Dies kann nur der UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII der UN-Charta beschließen.
Viele der Täter sind namentlich bekannt, z. B. durch eigene Posts im Internet und durch die Berichte von Überlebenden. Durch diese Aktion werden weitere Opfer ihre Angst überwinden, ihr Schweigen brechen und sich melden.