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Institut des Bürgerbeauftraften der Republik Weißrussland: Stellungnahme der weißrussischen Sektion der IGFM
Institut des Bürgerbeauftraften der Republik Weißrussland:
Stellungnahme der weißrussischen Sektion der IGFM
In Weißrussland gibt es momentan keinen Bürgerbeauftragten, der für den Schutz der Menschenrechte unabdingbar ist. Der erste Versuch, eine solche Institution in Weißrussland zu etablieren, wurde 1996 unternommen. Damals entstand der Entwurf des Gesetzes für einen ‟Beauftragten für Menschenrechte in der Republik Belarus”. Er wurde in der ersten Lesung des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung von Weißrussland angenommen. Der Ausschuss für Menschenrechte und nationale Beziehungen sowie für eine Reform der Legislative und der Judikative sollten den Entwurf fertigstellen und die Vorschläge sowie Anmerkungen einarbeiten. Mehr lesen…