LGBT-Rechte in Russland: gesetzlicher Hintergrund und aktuelle Situation

Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion im Jahr 1991, schaffte Russland 1993 die Strafverfolgung gegen freiwillig eingegangene homosexuelle Beziehungen ab. 1999 führte Russland die Standards der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10 (МКБ-10)) ein, nach der die Homosexualität nicht mehr als eine Krankheit gilt.

Weder in der Verfassung der Russischen Föderation, noch in den föderalen Gesetzen gibt es spezifische Einschränkungen gegen LGBT. Das heißt, für die LGBT gilt der Artikel 26 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, in dem Gleichheit vor dem Gesetz und wirksamer Schutz vor Diskriminierung garantiert wird.

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Vor dieser grundlegenden Rechtsnorm, die bis heute gilt, wurde von 2003 bis 2009 in den Ausschüssen der Russischen Staatsduma darüber diskutiert homosexuelle Propaganda zu verbieten.
In dieser Diskussion stellte sich heraus, dass ein solches Verbot sowohl gegen die Verfassung als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würde.
Seit 2006 wurden in einigen Regionen Russlands, darunter auch in St. Petersburg, regionale Gesetze gegen eine homosexuelle Propaganda eingeführt. Als eine Folge dessen wurde 2013 ein föderales Gesetz „Über das Verbot der Propaganda von nichttraditionellen sexuellen Beziehungen“ verabschiedet, gegen das sich LGBT-Aktivisten, sowie russische Journalisten, Wissenschaftler und namenhafte Vertreter der Kultur und internationalen Menschenrechtsorganisationen auflehnten. Sie verzeichneten einen deutlichen Anstieg der Unterdrückung der LGBT mit der Einführung rechtlicher Verfolgung für die Art und Weise der Meinungsäußerung, mit dem Verbot der Kinderadoption für ausländische homosexuelle Paare und mit der Einstufung als von LGBT-Organisationen, die Zuschüsse aus dem Ausland erhalten als „ausländische Agenten“. Außerdem prognostizierten sie vor diesem Hintergrund eine Zunahme von homophoben Repressionen.

2010 verabschiedete der Europarat, dessen Mitglied auch Russland ist, eine Empfehlung zur Bekämpfung der Diskriminierung und Gewalt gegen LGBT für alle Mitgliedsstaaten.

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LGBT- Vertreter honorierten, dass das Strafgesetzbuch (StGB RF) der Russischen Föderation keine Verfolgung  für freiwillige homosexuelle Beziehungen ab dem 16ten Lebensjahr vorsieht. Was jedoch 14 bis 16 jährige anbelangt, so sind hier homo- und heterosexuelle Beziehungen nicht gleichgestellt. Während die Höchststrafe für freiwillige heterosexuelle Kontakte für Personen zwischen 14 und 16 Jahren vier Jahre Haft (Teil 1, Art. 134 StGB RF) beträgt, liegt die Höchststrafe bei gleichem Straftatbestand für homosexuelle Kontakte bei sechs Jahren (Teil 2, Art. 134 StGB RF).

Gesetzliche Widersprüche bestehen auch zwischen Strafvollzugs- und staatlicher Hausverwaltungsordnung (Жилищный кодекс РФ). Nach der Strafvollzugsordnung der Russischen Föderation (Artikel 116), fallen männliche und weibliche Homosexualität unter die Kategorie der vorsätzlichen Verstöße. Homosexuelle Paare werden aber in der Hausverwaltungsordnung der Angehörigkeit zur Familie zugewiesen, in der wiederum die Selbstidentifikation und das Zusammenleben eine besondere Bedeutung einnimmt und somit homosexuellen Paaren ermöglicht ihre Wohnrechte vor Gericht einzuklagen.
Kurz zum föderalen Gesetz vom 29. Juli 2013 (N 135-F3 Moskau): „Über Änderungen des Artikels 5 des föderalen Gesetzes zum Schutz der Kinder vor gesundheits- und entwicklungsschädlichen Informationen“ sowie einzelnen Rechtsnormen der Russischen Föderation, die darauf gerichtet sind, Kinder vor Informationen zu schützen, die für eine Abwertung der traditionellen Werte der Familie werben. Das Gesetz wurde von der Staatsduma am 11. Juni 2013 verabschiedet und am 26. Juli 2013 vom Föderationsrat, dem Oberhaus der beiden Parlamentskammern Russlands, genehmigt.

Mit diesem Gesetz wurde zu den Ordnungswidrigkeiten der Artikel 6.21  über „Propaganda  von nichttraditionellen sexuellen Beziehungen bei Minderjährigen“ eingefügt.  Nach den Bestimmungen dieses Artikels gilt als eine solche Propaganda die Verbreitung von Informationen, die darauf gerichtet sind  unkonventionelle sexuelle Partnerschaften zu formieren, zu bewerben, eine verzerrte Vorstellung von sozialer Gleichwertigkeit traditioneller und nichttraditioneller Beziehungen zu schaffen oder das Aufzwingen von solchen Informationen.

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Wenn diese Handlungen auch kein Straftatbestand sind, so werden sie doch mit einem Bußgeld in Höhe von 4.000 bis 5.000 Rubel (ca. 60-70 EUR) geahndet. Für Beamte beträgt das Bußgeld 40.000 bis 50.000 Rubel (ca. 580-720 EUR), für juristische Personen 800.000 bis 1.000.000 Rubel (ca. 11.500-14.500 EUR) oder ein Arbeitsverbot bis zu 90 Tagen.
Werden die oben genannten Handlungen mittels der Nutzung der Medien oder des Informationstelekommunikationsnetzes (einschließlich des „Internets“) begangen, erhöht sich das Bußgeld auf 50.000 bis 100.000 Rubel (720 – 1440 EUR), für Beamte auf 100.000 bis 200.000 Rubel (1440 – 2870 EUR).
Die gleichen Handlungen, werden sie von einem Ausländer oder einer staatenlosen Person begangen, werden mit einem Bußgeld in Höhe von 4.000 bis 5.000 Rubel, Ausweisung des Landes sowie Arrest bis zu 15 Tagen, geahndet. Bei Nutzung von o.g. Medien erhöht sich das Bußgeld auf 50.000 bis 100.000 Rubel.
Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von N. A. Aleksejeva, J.N. Yevtushenko und D.A. Isakov wurde das Gesetz vom Obersten Verfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft. In seiner Urteilserklärung vom 23.09.2014 N 24-P wurde folgendes festgestellt:
Um bei der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes das Gleichgewicht der Interessen aller Mitglieder der russischen Gesellschaft zu wahren, sowohl derjenigen, die das allgemein anerkannte Wertesystem teilen, als auch derjenigen, die sich an davon abweichenden Werten orientieren, muss Artikel 29 der Verfassung berücksichtigt werden. Dieser Artikel verbietet Propaganda oder Agitation, die zu sozialen, rassistischen, nationalen oder religiösem Hass oder Feindlichkeit anstiften. Er verpflichtet den Gesetzgeber innerhalb seiner verfassungsrechtlichen Befugnisse sowie selbstständig die aktuelle Lage und Tendenz der Entwicklung der russischen Gesellschaft in einer bestimmten historischen Etappe zu beurteilen und Manifestationen der sozialen Aggression auf der Grundlage eines demonstrativen, öffentlichen Ablehnens und Ignorierens von bedeutenden moralischen Verfassungswerten, vorzubeugen.
Der Charakter der Frage sexueller Selbstbestimmung ist sehr empfindsam, da er untrennbar und nach Möglichkeit unantastbar mit den auf Verfassungswerten beruhenden Rechten auf Privatsphäre und individuelle Autonomie verbunden ist.
Das Verbot der Propaganda von nichttraditionellen sexuellen Beziehungen oder zur Implementierung solcher Informationen, darf deshalb nicht zu weit ausgelegt werden.

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Zu den Informationen, die schädlich für die Gesundheit und Entwicklung des Kindes sind, zählt der Staat die Verbreitung von Informationen über generell verbotene sexuelle Beziehungen, daraus anteilig die Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen. Außerdem Informationen, die ausgehend von traditionellen Vorstellungen, der öffentlichen Sittlichkeit und der staatlichen Rechtsordnung sowie dem geistigen Grad der Entwicklung des Kindes,  einer spezifischen Altersgrenze unterliegen.

Von der Notwendigkeit der altersgerechten Anpassung solcher Informationen für Kinder geht auch die UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 aus, wo der Familie als Grundeinheit der Gesellschaft und natürlicher Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder, der erforderliche Schutz und Beistand gewährt werden sollte, damit sie ihre Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft voll erfüllen kann.
Der Staat ist dabei verpflichtet, Kinder vor allen Formen sexueller Ausbeutung und Missbrauchs zu schützen, um die gesunde Entwicklung zu gewährleisten. Hier spiegelt sich das Prinzip der Berücksichtigung der sich entwickelnden Fähigkeiten der Kinder seitens der Eltern und gegebenenfalls von anderen für das Kind verantwortlichen Personen der Kontrolle und der Verwaltung wieder.
Gleiches gilt für das von der Russischen Föderation ratifizierte Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch vom 25. Oktober 2007, das den Staat verpflichtet, gesetzliche oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um die Aufnahme von Informationen über die Gefahren der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs in die Programme der primären und sekundären Schulbildung sicherzustellen. Dies betrifft auch Informationen über die Schutzmöglichkeiten, die an die Besonderheiten der Entwicklung von Kindern angepasst werden sollen. Relevante Informationen sollen, falls nötig, in Zusammenarbeit mit den Eltern, im weiten Kontext der Sexualerziehung zur Verfügung gestellt werden. Dabei soll besondere Aufmerksamkeit den Situationen mit hohem Risiko, besonders in Bezug auf die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, geschenkt werden.
Da die Geburt und Erziehung von Kindern ein Teil des immanenten Verständnisses von Familie sind, unterliegt der gesetzgeberische Zugang für Entscheidungen zu Fragen demographischen und sozialen Charakters von Familienbeziehungen in der Russischen Föderation, der Betrachtung der Ehe als einer Vereinigung von Mann und Frau und ist somit nach Meinung des Verfassungsgerichts gänzlich verfassungskonform. Es widerspricht weder dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 23), noch der Menschenrechtskonvention (Artikel 12), die die Möglichkeiten vorsehen, die Bildung einer Familie in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung zu ermöglichen und dieses Recht zu realisieren.
Zudem schließt das Gesetz an sich die Informationsvermittlung in neutralem Kontext, d.h. aufklärend, künstlerisch oder historisch, nicht aus.
Es bezieht sich vorwiegend auf gezielte und unkontrollierte Verbreitung von Informationen unter Minderjährigen, die die moralische und geistige Entwicklung beeinträchtigen und Bildung von verzerrten Vorstellungen über die soziale Gleichwertigkeit von traditionellen und nichttraditionellen sexuellen Beziehungen hervorrufen können.
Diesbezügliche neutrale Informationen mit individuellem Zugang, die die psychologischen und physiologischen Entwicklungsstufen eines Kindes berücksichtigen und konkreten Aufklärungscharakter tragen, können mit der Beteiligung von Experten – Pädagogen, Ärzten, Psychologen – vermittelt werden.

Somit ist der Zweck der Regelung des Artikels 6.21 des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes der RF, die Verhinderung und die Beschränkung von entsprechenden negativen Auswirkungen der Information auf Minderjährige und bedeutet kein automatisches Verbot jeglicher Information im Bereich der nichttraditionellen sexuellen Beziehungen.
Als Ergebnis entschied das Verfassungsgericht der RF: Teil 1 des Artikels 6.21 des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes der RF ist verfassungskonform.

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Diese Regelung – durch ihre verfassungsrechtliche Bedeutung im geltenden Rechtssystem – dient dem Schutz von bedeutenden Werten der Verfassung wie Familie und Kindheit. Außerdem dient sie dem Verhindern von Schäden der Gesundheit, der moralischen und geistigen Entwicklung von Minderjährigen und bedeutet keine Intervention in den Bereich der individuellen Autonomie, einschließlich der sexuellen Selbstbestimmung.
Die Regelung ist kein Verbot und keine offizielle Verunglimpfung von nichttraditionellen sexuellen Beziehungen und verhindert keine unbefangene öffentliche Diskussion über den rechtlichen Status sexueller Minderheiten. Deren Vertreter werden auch nicht daran gehindert, durch erlaubte Methoden, ihre Position in diesen Fragen und bei dem Schutz ihrer Rechte und Interessen, einschließlich der Organisation und Durchführung von öffentlichen Versammlungen, zum Ausdruck zu bringen.
Unter der Berücksichtigung, dass solche Handlungen nur als illegal anerkannt werden können, wenn sie zum Ziel haben, Informationen über nichttraditionelle sexuelle Beziehungen bei Minderjährigen populär machen, zu verbreiten oder sie ihnen aufzuzwingen, ist eine breite Auslegung des Verbots dieser Regelung nicht zulässig.

Die LGBT-Aktivisten in Russland und anderen Ländern sagen allerdings folgendes:
Nach einer Umfrage der Moskauer Helsinki-Gruppe vom Jahr 2009 wurden 56 % der befragten Vertreter der russischen LGBT wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität diskriminiert. Bei einer im Rahmen des LGBT-Projekts «Pulsar» in Omsk im Jahr 2014 durchgeführten Umfrage berichteten 38,5 % der Befragten aus dem regionalen LGBT-Netzwerk, dass sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung im Laufe des Jahres Verurteilungen, Beleidigungen oder Drohungen gegenüberstanden. Allerdings liegen keine Informationen zu den Fragen und der Allgemeingültigkeit der Umfrage vor.

Nach Meinung der LGBT-Vertreter führen die russischen Behörden keinen Kampf gegen Diskriminierung, sondern unterstützen und rechtfertigen diskriminierendes Verhalten in Bezug auf LGBT.
Laut der Nichtregierungsorganisation „Russian LGBT Network“ unterliegen transsexuelle Bürger Russlands besonderer Diskriminierung in den Bereichen Gesundheit und sozialen Diensten. Im Unterschied zu den meisten anderen Diagnosen, finanziert der russische Staatshaushalt praktisch keine Behandlung von Personen mit der Diagnose „Transsexualismus“. Daher müssen Transsexuelle für eine solche Behandlung selbst aufkommen. Hier sollte angemerkt werden, dass auch die Mehrzahl der Patienten mit allgemeinen Krankheiten gezwungen sind, jahrelang auf die Übernahme der Behandlungskosten zu warten oder die Behandlung selbst zu bezahlen, wobei die Liste der medizinischen Leistungen, die vom Staat übernommen werden, jährlich reduziert wird, was auch zu schweren Erkrankungen von Kindern führt.

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Die LGBT-Gemeinschaft verzeichnet in Russland eine ständige Zunahme der Gewalt gegen ihre Mitglieder, eine Verbreitung des Hasses gegen ihre sexuelle Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Allerdings gibt es keine Statistiken über diese Gewalt oder sie basiert auf Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen, die keinen Zugang zu staatlichen Informationsquellen haben. Nach Informationen der Organisation „SOVA“, die Probleme des Nationalismus und der Xenophobie in Russland untersucht, wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2013 eine Person getötet und 13 zusammengeschlagen. Grund der Gewalt: Homophobie. Es wird darauf hingewiesen, dass LGBTs am häufigsten Opfer von psychischer Gewalt werden. Nach Angaben russischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen verwenden einige russische Medien offen Hasstiraden gegenüber LGBTs und verbreiten homophobe Stimmung in Funk und Presse.

Bei der Umfrage «Pulsar» berichteten 29 Prozent der Befragten von einer negativen Haltung gegenüber ihrer sexuellen Orientierung seitens naher Verwandter. LGBT-Vertreter weisen darauf hin, dass die russischen Machtstrukturen die Existenz von erwähnenswerten Menschenrechtsproblemen der LGBT leugnen. So sagte Präsident Putin in einem Kommentar zum Gesetz über das Verbot der „homosexuellen Propaganda“, dass in Russland die Rechte von LGBT-Bürgern nicht verletzt würden. Die offizielle russische Delegation erklärte auf der 24. Tagung des UN-Menschenrechtsrates im September 2013, alle notwendigen Maßnahmen zum Verhindern von Vergehen aufgrund homophoben Hasses und der Diskriminierung wegen sexueller Orientierung würden ergriffen.
Laut des „Russischen LGBT Networks“ gehen die russischen Behörden ihren Verpflichtungen in Bezug auf das Recht von LGBT auf Menschenwürde nicht nach, obwohl der Artikel 21 der russischen Verfassung die Würde des Menschen unter staatlichen Schutz stellt. Diese Position wird durch die Ergebnisse des Monitorings der Situation der LGBT-Rechte in Russland bestätigt, durch das zahlreiche Fälle von Gewalt gegen LGBT, darunter Ermordungen, Verprügeln, Erniedrigungen und andere Gewalttaten aufgrund von Homophobie, dokumentiert wurden. Die vorhandene Statistik über solche Angriffe ist oben angegeben (13 Fälle von körperlicher Gewalt in der ersten Hälfte des Jahres 2013).

LGBT-Vertreter weisen darauf hin, dass die russischen Behörden die Aktivitäten von LGBT-Organisationen in den letzten Jahren als Einmischung der westlichen Länder in die Angelegenheiten der russischen Gesellschaft betrachteten. Im Juli 2012 verabschiedete die Staatsduma ein Gesetz über „ausländische Agenten“. Danach muss jede nicht kommerzielle Organisation, wenn sie politisch aktiv ist und aus dem Ausland finanziert wird, als „ausländischer Agent“ registriert werden. (Mehr dazu unter: http://www.igfm.de/osteuropa-russland-gus/ngo-gesetz-2012) Dabei ist nirgendwo eindeutig festgelegt, was unter dem Begriff der „politischen Aktivität“ zu verstehen ist. Deswegen kann dieses Gesetz gegen jede unbequeme, nicht kommerzielle Organisation, darunter auch LGBT-Organisationen, angewendet werden.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Verletzung des Versammlungsrechtes von LGBTs bei dem Verbot der Gay-Parade durch die Moskauer Machtorgane festgestellt. Im russischen Recht ist die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen durch das entsprechende Meldeverfahren geregelt. Aber in den meisten Fällen wird die Genehmigung von Märschen, Kundgebungen und Mahnwachen den LGBTs verweigert. Der Grund für die Verweigerung ist die Tatsache, dass öffentliche Aufmerksamkeit für Probleme der LGBTs unerwünscht ist. Es muss folgendes gesagt werden: In Russland gibt es große Unterschiede in der sozialen und kulturellen Entwicklung der Regionen und der religiösen Orientierung der Bevölkerung. So dominiert im Nordkaukasus, in Tatarstan und einigen anderen Regionen die islamische Kultur, wo de facto vollständig oder teilweise die Scharia-Gesetze gelten und die Durchführung von Veranstaltungen durch LGBT-Vertreter zu ernsten Gewaltausbrüchen gegenüber den Teilnehmern führen können. Allerdings, soweit bekannt, wurden in Regionen wie Tschetschenien und Dagestan keine Versuche unternommen, solche Veranstaltungen durchzuführen.
Die Vertreter der LGBT-Community weisen auch darauf hin, dass sie ziemlich oft Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche haben und während der Arbeit gemobbt oder diskreditiert werden. Um solche Probleme zu vermeiden, sind LGBTs gezwungen, ihre sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität zu verbergen.
Das russische Recht enthält bis heute keine Regeln zur Durchführung und Begründung der Anerkennung einer Geschlechtsangleichung. Aber de facto werden die Namensänderungen von Transgendermenschen aufgrund von Bescheinigungen der medizinischen Organisationen unternommen.
Nach Meinung der britischen Menschenrechtsorganisation „ARICLE 19“ wird den russischen LGBT-Bürgern durch das Verbot der „homosexuellen Propaganda“ die Möglichkeit genommen, ihre Grundrechte zu schützen.
Wie die durchgeführte Zusammenfassung zeigt, fehlt entweder die vollständige Information über die Situation der LGBT oder es mangelt an offensichtlicher Unvollständigkeit und Objektivität. Dies zu beheben wäre nur im Rahmen eines ernsthaften und dauerhaften Menschenrechtsprojektes möglich.

Expertengruppe der russischen Sektion IGFM
Juni 2016